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Die Tätigkeit als Familienhebamme ist ein spezielles Aufgabengebiet für Hebammen, das eine besondere Fortbildung voraussetzt.

Familienhebammen betreuen Schwangere, Mütter und deren Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Voraussetzung dafür können unter anderem gesundheitliche oder soziale Gründe sein.

Die Betreuung umfaßt neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme die Hilfe zur Selbstorganisation des täglichen Lebens und erfolgt bei Ihnen zu Hause. Dazu werden nach Bedarf und Wunsch Dienste von sozialen Einrichtungen und Ärzten vermittelt.

 

Diese Leistungen müssen nicht von der Betroffenen bezahlt werden.

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie mich gerne kontaktieren.